Verordnung
Vor Beginn meiner physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden muss. (Achtung: Zurzeit entfällt die chefärztliche Bewilligungspflicht aufgrund von Corona, Stand Dezember 2022) Falls Sie eine Beratung im Sinne der Prävention bei mir in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie keine ärztliche Verordnung!
Therapietermin
Eine Behandlungseinheit dauert ca. 60 Minuten. Ich ersuche um pünktliches Erscheinen. Bei Verspätung kann ich die Behandlung leider nicht nach hinten verschieben! Der vereinbarte Termin ist bindend, da die Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Falls Sie einen Behandlungstermin nicht einhalten können, stornieren Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vor Therapiebeginn. Andernfalls muss ich die Therapiezeit leider in Rechnung stellen.
Verrechnung
Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung. Nach Abschluss meiner Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse, gemeinsam mit Ihrer (bewilligten) Verordnung, einreichen können. Sie erhalten dann den festgesetzten Betrag rückerstattet. Eventuell können Sie den Restbetrag (Selbstbehalt) auch bei Ihrer privaten Zusatzversicherung geltend machen.
Ich freue mich auf Sie!
Termine können Sie mit mir jederzeit telefonisch oder per Email vereinbaren …
+43 664 452 15 26
praxis@physio-neuwirth.at